Die Vorgaben für sportliche Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Sie finden auf dieser Seite die aktualisierten Schutzkonzepte für PluSport.
Unsere Sportclubs- und Sportcamps-Verantwortlichen werden bei Änderungen aktiv mit Mails informiert. Die aktuell gültigen Schutzkonzepte finden Sie hier:
Covid-19 Schutzkonzept Behindertensport 5, gültig ab April 2021
Covid-19 Schutzkonzept Sportcamps ab April 2021
Für detailliertere und die aktuellsten Informationen verweisen wir auf die Websites von BAG, BASPO, Swiss Olympic sowie der GDK bzgl. kantonaler Vorgaben:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/situation-schweiz-und-international.html
https://www.swissolympic.ch/ueber-swiss-olympic/Dossier-Covid-19/Schutzkonzepte-f-r-Sport-und-Veranstaltungen
https://www.swissolympic.ch/ueber-swiss-olympic/Dossier-Covid-19/Schutzkonzepte-f-r-Sport-und-Veranstaltungen
https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html
https://www.gdk-cds.ch/de/praevention-und-gesundheitsfoerderung/neues-coronavirus
https://www.swissolympic.ch/dam/jcr:38283bac-0648-428d-a9ec-965a4a6aff79/Q_A_Corona_Sportbetrieb_DE_14.01.2021.pdf
Bei Fragen zur Umsetzung und den Schutzkonzepten helfen Ihnen gerne weiter:
Hanni Kloimstein kloimstein(at)plusport.ch 044 908 45 16
Susanne Dedial dedial(at)plusport.ch 044 908 45 21
Beratung für die einzelnen Bereiche
Team Sportclub sportclubs(at)plusport.ch 044 908 45 90
Team Sportcamps sportcamps(at)plusport.ch 044 908 45 30
Team Spitzensport spitzensport(at)plusport.ch 044 908 45 15
Team Ausbildung ausbildung(at)plusport.ch 044 908 45 20
Ältere Meldungen rund um Corona finden Sie hier:
https://www.plusport.ch/de/plusport/news/detail/article/coronavirus-liveticker/
Bis zum nächsten Entscheid gelten die aktuellen Bestimmungen und Schutzkonzepte. Bitte beachten Sie, dass die Regeln im Hinblick auf die Änderungen der bundesrätlichen und kantonalen Verordnungen über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie laufend angepasst werden.